KSC verlängert mit Hanek
Eigengewächs bleibt im Wildpark
Update (2.7.):
Der KSC hat die Verlängerung mit Janis Hanek offiziell bestätigt. Er erhält einen Vertrag bis 2021. „Janis hat bei uns den Schritt zum Profifußballer gemacht und ist noch lange nicht am Ende seiner Entwicklung angekommen. Leider wurde er durch mehrere Verletzungen in den letzten Monaten zurückgeworfen. Es ist uns sehr wichtig, ihm auch in der für ihn jetzt schwierigen Zeit zur Seite zu stehen“, so Sport-Geschäftsführer Oliver Kreuzer.
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Die Teilnahme an der Relegation hat der KSC in Anbetracht der deutlich besseren Tordifferenz nahezu sicher, auch der direkte Klassenerhalt ist – Schützenhilfe von Kiel vorausgesetzt – noch möglich. Unabhängig von der Ligazugehörigkeit im kommenden Jahr laufen aber hinter den Kulissen bereits die Planungen für die kommende Saison.
In diesen spielt offenbar auch Janis Hanek eine Rolle, der nach Informationen von Liga-Zwei.de seinen auslaufenden Vertrag im Wildpark verlängert hat. Auch verletzungsbedingt kam der 21-Jährige in der laufenden Spielzeit noch nicht zum Einsatz.
Verantwortliche scheinen überzeugt vom Potential
Das Eigengewächs, das sich 2008 dem Nachwuchs des KSC anschloss, durchlief die Jugendmannschaften der Badener und gehört seit Januar 2018 dem Profi-Kader an. Im Vorjahr unter dem damaligen Trainer Alois Schwartz durfte der 21-Jährige sieben Mal in der 3. Liga ran, gehörte zudem regelmäßig dem Spieltagskader an.
Nach dem Aufstieg in die 2. Bundesliga vertraute Schwartz jedoch auf einen Stamm an erfahrenen Spielern, auch sein Nachfolger Christian Eichner setzte in Anbetracht der sportlichen Lage überwiegend auf ältere Akteure. Hinzu kamen die eingangs erwähnten Verletztungsprobleme, die dem zentralen Mittelfeldspieler immer wieder einen Strich durch die Rechnung machten.
Am Wildpark scheinen die Verantwortlichen aber weiterhin vom Potential des Rechtsfußes überzeugt zu sein. Zumal die Personaldecke im Falle eines Abstiegs etwas ausgedünnt wird: Jerome Gondorf ist lediglich vom SC Freiburg ausgeliehen, die vereinbarte Kaufpflicht zwischen beiden Klubs greift nur bei einem Klassenerhalt.