Hannover 96: Martin Kind darf als Geschäftsführer weitermachen

Urteilsverkündung des Landgerichts Hannover

Autor: Jan Marks Veröffentlicht: Dienstag, 11.10.22 | 17:51
Hannover: Martin Kind. imago images/Picture Point

Hannover: Martin Kind. imago images/Picture Point

Das Landgericht Hannover hat am heutigen Tage im Hauptsacheverfahren zur Klage des Geschäftsführers der Hannover 96 Management GmbH Martin Kind gegen seine fristlose Abberufung das bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil vollumfänglich bestätigt. Damit ist der Beschluss der fristlosen Abberufung nichtig. Herr Kind bleibt Geschäftsführer.

Martin Kind: „Ich begrüße diese Entscheidung. Sie führt zu Rechtsklarheit in dieser Frage in der Zukunft. Es besteht nunmehr Rechtssicherheit im Sinne der Weiterentwicklung des Wirtschaftsunternehmens Hannover 96 und des Breitensportvereins Hannover 96 e.V. Das setzt allerdings voraus, dass Aufsichtsrat und Vorstand ihre bereits zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren vom OLG Celle als in besonderem Maße treuewidrig bezeichnete Vorgehensweise zukünftig unterlassen.“